Kosten
Das Honoror für die Behandlung ist an die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) angelehnt. Nach den ersten fünf Terminen (Probatorische Sitzungen) wird in der Regel ein Antrag auf psychotherapeutische Behandlung bei der privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe gestellt. Informieren Sie sich gerne schon im Vorfeld über das genaue Procedere bei Ihrer privaten Krankenkasse oder der Beihilfe.
Selbstverständlich ist es auch möglich, die Kosten einer Psychotherapie selber zu übernehmen. Auch ist das Honorar angelehnt an die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).