Kosten

Aktuell behandeln wir ausschließlich Patient:innen, die privat und/oder über die Beihilfe versichert sind. Das Honorar für die Behandlung ist an die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) angelehnt. Nach den ersten fünf Sprechstunden und fünf probatorischen Sitzungen wird in der Regel ein Antrag auf psychotherapeutische Behandlung bei der privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe gestellt. Informieren Sie sich gerne schon im Vorfeld über das genaue Procedere bei Ihrer privaten Krankenkasse oder der Beihilfe.

Die Kosten unserer Leistungen können selbstverständlich auch  selber zu übernehmen werden. Auch ist das Honorar angelehnt an die Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).